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Reifenversicherung


Wenn die Funktionsunfähigkeit eines versicherten Reifens durch Beschädigungen oder Zerstörungen eintritt, sind beide Reifen der betroffenen Fahrzeugachse der German Assistance zu überlassen. Der Versicherungsnehmer kauft zwei neue Reifen. Die German Assistance leistet eine Zuzahlung für jeden dieser neu gekauften Reifen in Abhängigkeit vom Kaufpreis und von der Höhe des Restprofiles des defekten Reifens. Dafür gilt nachfolgende Tabelle.

Restprofil (in mm) des beschädigten Reifens / Ersatzanspruch vom Rechnungsbetrag des beschädigten Reifens in Prozent


3 - 4,9 mm - 40%
5 - 6,9 mm - 60%
über 7 mm - 80%


Dies gilt für Reifen mit einem Kaufpreis von bis zu 200,00 EUR.



Reifenschutzbrief

Pannenhilfe

Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeuges zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle, sofern Ersatzreifen (bzw. Notreifen) oder Reifen-Reparatur-Set („Tyre-Kit“) vorhanden sind und der Schaden auf öffentlichen Straßen und Wegen oder auf einem zum Abstellen von Kraftfahrzeugen vorgesehenen Park- oder Abstellplatz stattgefunden hat.  Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Versicherer in unbegrenzter Höhe. Bei nicht durch den Versicherer organisierter Pannen- und Unfallhilfe werden die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 154,00 EURO einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten Kleinteile erstattet.

Abschleppen

Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit gemacht werden, wird das Fahrzeug einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung bis zum nächstgelegenen Reifendienst geschleppt. Für selbst organisiertes Abschleppen werden die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 154,00 EURO erstattet.

Einsatzgarantie

Wir sichern innerhalb Deutschlands den Einsatz eines Pannenhelfers binnen einer Stunde nach Schadenmeldung durch Sie zu. Trifft der Helfer verspätet an der Schadenstelle ein, leisten wir eine pauschale Ausfallentschädigung
  • bei einer Verspätung bis zu 30 Min. in Höhe von EURO 50,00
  • bei einer Verspätung bis zu 45 Min. in Höhe von EURO 100,00
  • und EURO 200,00 bei Verspätungen über einer Stunde. 
Diese Einsatzgarantie gilt nicht, wenn ein rechtzeitiger Einsatz des Pannenhelfers aufgrund schlechter Witterungsbedingungen (insbesondere Schnee, Glatteis, Starkregen), Verkehrsbehinderungen (insbesondere Stau, Baustellen, Straßensperrungen) oder sonstiger höherer Gewalt nicht realisierbar ist.

Taxi für Kurzfahrten

Liegt die Schadenstelle im Umkreis von 20 km (Luftlinie) von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt, wird die Weiterfahrt mit einem Taxi für die Erledigung eiliger Termine und zurück zum Reifendienst organisiert, sofern die Schadenbehebung (Pannenhilfe oder Abschleppen und der diesen Hilfen nachfolgende Reifendienst) länger als 2 Stunden andauert.  Der Erstattungsbetrag für diese nachgewiesene Taxifahrt beträgt maximal 52,00 EURO.  

 


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