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Vertragliches



Nachfolgend sind einige wichtige und oft nachgefragte Punkte zusammengefaßt. Diese Information ist nicht abschließend. Die allein maßgeblichen Versicherungsbedingungen finden Sie unter "Bedingungen".

Eine Versicherung ist für Fahrzeuge, die älter als 10 Jahre ab dem Tag der Erstzulassung sind oder die eine Fahrzeuglaufleistung von 180.000 km überschritten haben, nicht möglich.

Sie haben das Recht, durch eine Erklärung nach Vertragsschluß den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt aller Unterlagen durch eine Erklärung in Textform aufzuheben. Durch die Ausübung dieses Rechts entstehen Ihnen keine Kosten. Die Widerrufserklärung ist an die GERMAN ASSISTANCE VERSICHERUNG AG zu richten. Weitere Informationen erhalten Sie mit dem Versicherungsschein.

Ein nicht mehr neues Fahrzeug -insbesondere mit hoher Kilometeraufleistung- stellt ein hohes Reparaturkostenrisiko dar. Im Rahmen einer fairen Vertragsge­meinschaft gehen wir davon aus, daß Sie Ihr Fahrzeug nicht zum Versicherungs­schutz bei garantie-direkt
anmelden, wenn ein offensichtlicher Schaden bereits vorhanden ist (Sie werden dann das Fahrzeug vorher reparieren lassen). Falls Sie oder wir unsicher sind hinsichtlich der aktuellen Schadenfreiheit des Fahrzeuges, kann nach unserer Wahl vor Beginn des Versicherungsschutzes ein Fahrzeugcheck in einer von uns zu benennenden Werkstatt bestimmt werden. Die dadurch ent­stehenden Kosten werden von garantie-direkt bezahlt; und Sie haben dann den Vorteil,  genauestens über Ihr Fahrzeug Bescheid zu wissen.


Der Versicherungsschutz beginnt ab dem im Versicherungsschein genannten Datum, wenn der Versicherungsnehmer den ersten Beitrag rechtzeitig zahlt. Die 31 Tage zwischen Antragseingang und Versicherungsbeginn ist die vertrags- und leistungsfreie Wartezeit. Vor dem im Versicherungsschein angegebenen Beginn der Versicherung besteht kein Versicherungsschutz.

Die Versicherungsdauer beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor dem jeweiligen Ablauf von einem der beiden Vertragspartner schriftlich gekündigt wird. Der Versicherungsschutz endet spätestens mit dem Ablauf der Versicherungsperiode, in der die Erstzulassung des Fahrzeuges mehr als 10 Jahre zurückliegt oder in der eine Fahrzeuglaufleistung von 180.000 km erreicht wird.

Bitte beachten Sie, daß jeder unsachgemäße Eingriff in die Technik des  Fahrzeuges oder jede unsachgemäße Nutzung des Fahrzeuges zum Verlust des Versicherungsschutzes führen kann. Beachten Sie bitte auch, daß am Fahrzeug während der Laufzeit der Versicherung alle vorgeschriebenen Wartungsarbeiten durchgeführt werden müssen.

Die Vertragsleistungen werden erbracht von der

GERMAN ASSISTANCE VERSICHERUNG AG
Große Viehstr. 5-7
48653 Coesfeld
Telefon: 02541 802-0
Telefax: 02541 802-111
Vorstand: Wolfgang Biermann, Lothar Diehl
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Bernd Zens

Registergericht und Nr.: AG Coesfeld HR B 2128

Versicherungs-Aufsichtsbehörde:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - Bereich Versicherungen -
Graurheindorfer Str. 108, D-53177 Bonn

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Wir sind für Sie da!
Telefonisch unter:
0 2541/802 801

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